Liebe Kunden,
am 31.12.2020 endet die Übergangsregelung zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zum bereits im Januar 2020 vollzogenen Brexit, was bedeutet, dass Großbritannien zollrechtlich zum Drittland wird und auch der Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien den entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen eines Drittlands unterliegt.
Die Folge ist, dass zum Jahresende mit einem massiven Sendungsanstieg für Großbritannien gerechnet wird. Auf dem Markt stehen nur noch geringe Transportkapazitäten zur Verfügung, sodass Transporte nur noch erschwert zu Höchstpreisen durchgeführt werden.
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zum Jahresende sicherzustellen, müssen alle Sendungen aus dem Jahr 2020 noch bis zum 31.12.2020 zugestellt werden. Das führt dazu, dass die letzte Abfahrt für Stückgutsendungen am 15.12.2020 ab dem Nachtumschlag (HUB) stattfindet.
Das letzte Abholdatum für Stückgutsendungen aus Großbritannien ist bereits der 09.12.2020.
Derzeit gibt es kein gültiges Freihandelsabkommen, wodurch sich die Prozesse, Kosten und Laufzeiten ab Januar 2021 grundlegend ändern werden. Für einen reibungslosen Transportablauf benötigen wir Ihre Mithilfe. Für den Transport im neuen Jahr benötigen wir folgende Unterlagen und Daten:
Dokumente für die Verzollung:
- Ausfuhranmeldung bzw. Warenverkehrsbescheinigungen
- Handelsrechnung mit Original Unterschrift
- Beförderungspapiere beziehungsweise Unterlagen über ein eventuell vorangegangenes
Zollverfahren
Daten für die Verzollung:
- EORI Nummer des Absenders und des Empfängers
- Ansprechpartner, Telefonnummer und Email-Adresse der für die Verzollung zuständigen Person des Empfängers
- Exakte Inhaltsgabe der versendeten Waren gem. Zollpapieren. Allgemeinangaben wie z.B. „Handelsware“ sind nicht möglich
Die erste Abfahrt für Stückgut nach Großbritannien wird am 11.01.2021 erfolgen. Zum Ablauf können wir Ihnen bereits mitteilen, dass vor der Abfahrt ein T-Dokument für die komplette Stückgutladung erstellt wird. Nach Grenzüberschritt wird dieses T-Dokument vom Zollagenten in Großbritannien aufgelöst und es erfolgt die Verzollung der Einzelsendung.
Nehmen Sie bitte zeitnah mit unserer Disposition Kontakt auf, wenn Sie dieses Jahr noch Teil- und Komplettladungen nach Großbritannien planen. Wir finden für Sie eine individuelle Lösung. Ab dem kommenden Jahr gelten die beschriebenen Zollvorschriften für alle Warenverkehre.
Die beschriebenen Abläufe basieren auf den heutigen Stand der Verhandlungen zwischen Europa und Großbritannien. Es können sich noch Änderungen ergeben. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend informieren und die notwendigen Änderungen bekannt geben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.